Kommunen im Kreis Viersen erhalten fast 14 Millionen Euro für Gewerbesteuer-Ausfälle
Die Corona-Krise reißt Löcher in die Haushalte der Kommunen, große Teile der Gewerbesteuer sind weggebrochen. Gemeinsam mit dem Bund hat sich die NRW-Koalition verpflichtet, diese Ausfälle mit insgesamt 2,72 Milliarden Euro auszugleichen. Jetzt hat die Landesregierung konkrete Zahlen vorgelegt, wie sich die Finanzhilfen auf die Kommunen verteilen.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Dietmar Brockes begrüßt den Entwurf. „Die Koalition aus FDP und CDU gibt den Kommunen jetzt die Gelegenheit ihre Haushaltslöcher mit ‚echtem Geld‘ zu stopfen. Damit stärken wir Handwerk und Wirtschaft vor Ort, denn die Kompensation sichert die Investitionstätigkeit der Kommunen. Bund und Land haben verabredet, die Ausfälle bei der Gewerbesteuer auszugleichen. Das ist ein notwendiger Kraftakt zugunsten unserer Kommunen“, sagt Dietmar Brockes.
Um die Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuern zu kompensieren, stellt der Bund für NRW 1,3 Milliarden Euro bereit. Die NRW-Koalition verdoppelt den Beitrag mit Mitteln aus dem NRW-Rettungsschirm zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise.
Die Kommunen im Kreis Viersen erhalten noch in diesem Jahr auf Basis des Gewerbesteuer-Ausgleichgesetzes insgesamt 13.989.259 Euro, um die Folgen der Corona-Krise mildern zu können. Als Gewerbesteuer-Ausgleich erhalten:
Brüggen 986.661 €
Grefrath 482.529 €
Kempen 4.187.723 €
Nettetal 788.985 €
Schwalmtal 166.409 €
Tönisvorst 2.436.557 €
Viersen 1.189.810 €
Willich 3.750.585 €
„Das Land setzt mit der Finanzierung ein wichtiges Zeichen. Die Kommunen im Kreis Viersen haben einen verlässlichen Partner an ihrer Seite. Ich hätte mir gewünscht, dass der Bund genauso schnell und unbürokratisch unseren vielen mittelständischen Betrieben helfen würde“, erklärt Dietmar Brockes.
Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Anteil an dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag entspricht vereinfacht dargestellt ihrem Anteil an der Gesamtsumme aller Aufkommensrückgänge nach einem vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen Schlüssel. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Verteilung der Ausgleichsmasse proportional zur Verteilung der Ausgleichsbedarfe erfolgt. Gemeinden, deren maßgebliche Netto-Gewerbesteuer nach dem gesetzlichen Berechnungsmodus nicht geringer ausgefallen ist, erhalten eine Ausgleichsleistung auf Grundlage ihres Anteilswertes. Insgesamt führt dies zu sehr unterschiedlichen Kompensationen.
Über diese Hilfe hinaus stellt das Land den Kommunen in diesem Jahr durch das Gemeindefinanzierungsgesetz die Rekordsumme von gut 12,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommt die dauerhafte Entlastung über die Kosten der Unterkunft, die in diesem Jahr rund zusätzliche eine Milliarde Euro in die kommunalen Kassen bringen wird. Auch investiert Nordrhein-Westfalen rund eine Milliarde Euro mehr in die Krankenhäuser, der Bund weitere 630 Millionen Euro. Zudem stellt das Land über seine Förderbank NRW.BANK weitere Unterstützungsprogramme bereit, um die Liquiditätsversorgung jeder einzelnen nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Brockes
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